Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Samuel Waigner · Wachstumssysteme für IT-Unternehmen

Fassung vom 2. September 2026

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen. Regelungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor, sodass individuell Vereinbartes immer Vorrang hat.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Marketing-, Vertriebs- und Beratungsleistungen zwischen Samuel Waigner, Haldener Straße 125, 58095 Hagen (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet zurücksendet, digital signiert oder ihm in Textform, insbesondere per E-Mail, ausdrücklich zustimmt.

2.3 Mit Annahme des Angebots werden diese Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme veröffentlichten Fassung Bestandteil des Vertrags.

§ 3 Gegenstand der Leistungen

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Leistungen werden überwiegend online erbracht. Termine vor Ort finden statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.2 Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Terminen, Abschlüssen oder ein bestimmter Umsatz wird nicht zugesagt. Angaben zu Erfahrungswerten, Prognosen oder Ergebnissen früherer Projekte sind unverbindlich, da das Ergebnis maßgeblich von Markt, Angebot und Vertriebsarbeit des Kunden abhängt.

3.3 Der Anbieter wählt die eingesetzten Kanäle, Werbemittel und Werkzeuge nach fachlichem Ermessen, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

3.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform und können gesondert vergütet werden.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alles bereit, was der Anbieter zur Leistungserbringung benötigt, insbesondere:

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass er an überlassenen Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

4.3 Soweit die Bearbeitung eingehender Anfragen nach dem Angebot beim Kunden liegt, bearbeitet er diese zeitnah. Die Qualität der Bearbeitung beeinflusst das Gesamtergebnis wesentlich.

4.4 Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt, wenn die Leistung allein aus diesem Grund nicht erbracht werden kann.

§ 5 Freigaben und Beanstandungen

5.1 Arbeitsergebnisse, die dem Kunden zur Freigabe vorgelegt werden, insbesondere Landingpages, Anzeigenmotive und Texte, sind innerhalb von fünf Werktagen in Textform freizugeben oder zu beanstanden. Beanstandungen sind konkret zu bezeichnen.

5.2 Erfolgt keine Rückmeldung, setzt der Anbieter eine Nachfrist von fünf Werktagen und weist dabei auf die Folge hin. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist gilt das Arbeitsergebnis als freigegeben.

5.3 Erkennbare Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen ab Kenntnis, in Textform zu rügen. Der Anbieter beseitigt berechtigte Mängel im Wege der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

5.4 Das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs stellt keinen Mangel dar (§ 3.2).

§ 6 Vergütung und Zahlung

6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Projektstart fällig und ist mit Projektstart in voller Höhe verdient. Sie wird bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit nicht anteilig erstattet, da die zugehörigen Leistungen zu Beginn des Projekts erbracht werden.

6.3 Die laufende Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zu zahlen.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach einer Mahnung in Textform und einer Frist von sieben Kalendertagen seine Leistungen einschließlich laufender Kampagnen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

6.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Werbebudget und Werbeplattformen

7.1 Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung. Es wird vom Kunden direkt an die jeweilige Werbeplattform gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Wird das Werbebudget im Einzelfall über den Anbieter abgewickelt, ist es vom Kunden im Voraus zu erstatten.

7.3 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Richtlinien, Preise und Entscheidungen von Werbeplattformen wie Meta, Google oder LinkedIn. Ablehnungen von Anzeigen, Einschränkungen oder Sperrungen von Werbekonten sowie Schwankungen bei Reichweite und Kosten liegen außerhalb seines Einflussbereichs und begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat.

7.4 Der Kunde bleibt Inhaber seiner Werbekonten und ist für die Einhaltung der Plattformrichtlinien hinsichtlich der von ihm verantworteten Inhalte und Angebote verantwortlich.

§ 8 Laufzeit und Beendigung

8.1 Die Zusammenarbeit besteht aus einer Einrichtungsphase und der anschließenden monatlichen Betreuung.

8.2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Vertrag neben der Einrichtungsphase mindestens zwei Betreuungsmonate. Grund dafür ist, dass eine belastbare Bewertung der Ergebnisse vor Ablauf dieses Zeitraums nicht möglich ist.

8.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Betreuung automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.

8.4 Bereits vergütete Betreuungsmonate verfallen bei einer vorzeitigen Beendigung nicht. Sie bleiben dem Kunden als Guthaben erhalten und können innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

8.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.6 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

§ 9 Einsatz von Mitarbeitenden und Dritten

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt allein der Anbieter.

9.2 Der Anbieter verpflichtet eingesetzte Dritte auf Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen

10.1 Alle Rechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils fälligen Vergütung beim Anbieter.

10.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke im eigenen Unternehmen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Vergabe von Unterlizenzen.

10.3 Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, die vollständige Übertragung von Rechten, das Recht zur Bearbeitung oder zur Weiterveräußerung, werden nur eingeräumt, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

10.4 Endet der Vertrag vor vollständiger Bezahlung, erlischt ein bereits eingeräumtes Nutzungsrecht.

§ 11 Methoden, Vorlagen und Know-how

11.1 Der Anbieter bleibt uneingeschränkt berechtigt, die von ihm entwickelten Methoden, Konzepte, Strukturen, Vorlagen, Prozesse, Gesprächsleitfäden und das im Rahmen seiner Tätigkeit erworbene allgemeine Know-how weiter zu nutzen, auch für andere Kunden.

11.2 Nicht davon erfasst sind kundenspezifische Inhalte, Daten und Geschäftsgeheimnisse des Kunden.

§ 12 Referenznennung

12.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken auf seiner Website, in Präsentationen und in sozialen Medien zu nennen und abzubilden.

12.2 Darüber hinausgehende Darstellungen, insbesondere Fallstudien, Ergebniszahlen und Zitate, erfolgen nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform.

12.3 Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.

13.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

13.3 Diese Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 14 Datenschutz

14.1 Beide Parteien beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden nationalen Regelungen.

14.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür auf Wunsch des Kunden ein Muster bereit.

14.3 Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der von ihm verantworteten Systeme sowie für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der von ihm erhobenen Interessenten- und Kundendaten verantwortlich.

14.4 Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 15 Haftung

15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Die Haftung nach § 15.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Nettovergütung.

15.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (§ 3.2) sowie für Entscheidungen und Störungen auf Seiten der Werbeplattformen (§ 7.3).

15.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer des Anbieters.

15.6 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hagen.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.5 Der Anbieter kann diese Bedingungen für künftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort, sofern der Kunde einer Änderung nicht zustimmt.

Fassung vom 2. September 2026. Diese Fassung ersetzt alle vorherigen Versionen.